MUSIK IST MEHR als nur schmückendes Beiwerk
Musik – macht Spaß – macht die Kirche lebendig – spricht Verstand und Gefühl an – kann mehr sagen als Worte – lässt Menschen den Glauben erfahren – führt Menschen zusammen Kirchenmusik wirkt durch das Zuhören und entfaltet sich durch das Mitmachen. Sie lebt und wächst durch Menschen, die vermitteln und anleiten. Kirchenmusik braucht aber nicht nur Menschen, die durch ihr aktives Mitwirken Zeit und Energie aufwenden.
Kirchenmusik benötigt in gleichem Maße auch Unterstützung in Form von finanziellen Zuschüssen und kreativen Ideen. Wir glauben, dass die zurückgehenden Kirchensteuermittel kein guter Grund sind unsere Angebote zu verkleinern.
Musik ist uns so wichtig, dass wir mit Ihrer Hilfe die vielfältige kirchenmusikalische Arbeit weiter erhalten und ausbauen möchten. Dies ist der Grund, warum der „Förderkreis Kirchenmusik Bebra“ gegründet wurde.
Durch Ihre Mitgliedschaft können Sie uns helfen, den hohen Stellenwert der Kirchenmusik in unserer Gemeinde durch Ihre finanzielle Mithilfe zu erhalten und zu fördern.
Durch Ihren Beitrag kann weiterhin – das kirchenmusikalische Angebot finanziell gesichert und gestärkt werden (z.B. Organistendienst; Gospelchor; Kirchenchor; Posaunenchor; Jungbläserausbildung; Flötenkreis) – das musikalische Niveau aufrechterhalten und verbessert werden – notwendige Nachwuchsarbeit organisiert werden – die musikalische Arbeit mit Menschen aus der Gemeinde attraktiv gestaltet werden – angemessene und abwechslungsreiche Musik im Gottesdienst erklingen – das musikalisch-kulturelle Leben Bebras bereichert werden.
Wozu dient Ihr Beitrag?
Mit einem Jahresbeitrag von bereits 25,- EUR können Sie uns wirksam helfen. Sie erhalten automatisch eine Spendenquittung. Als Mitglied – erhalten Sie ermäßigten Eintritt zu den kirchenmusikalischen Veranstaltungen – erhalten Sie regelmäßig Berichte und Informationen und werden von uns ständig über Neuerungen und Veränderungen informiert – werden Sie zur jährlichen Mitgliederversammlung eingeladen, wo über die Verwendung der Gelder informiert und Anregungen für die Zukunft gesammelt werden.
Mit Ihrer Hilfe klappt es. Die Kirchenmusik in Bebra wird weiter blühen und die Menschen erfreuen, denn
MUSIK IST MEHR !
Kontoverbindung
Empfänger: Förderkreis Kirchenmusik Bebra
KontoNr.: 4 95 35
Bankleitzahl: 532 500 00
Sparkasse Bad Hersfeld/Rotenburg
Spende
Posaunenchor spendet 500 € für den Förderkreis Kirchenmusik,
Anteil aus dem Erlös des Benefizkonzertes „Blech trifft Saiten“.
Danke dafür.
Neues Stage-Piano für unsere Kirchengemeinde
Aus Mitteln des Förderkreises wurde 2011 ein neues Yamaha Stage Piano angeschafft. Nun können die musikalischen Gruppen noch erfolgreicher proben und auftreten.
Wir danken allen, die durch Ihre Mitgliedschaft im Förderkreis und durch Spenden diese Anschaffung ermöglicht haben.
Der Gospelchor sagt „DANKE“
Der Förderkreis Kirchenmusik unterstützt unsere Gospelgottesdienste und Konzerte mit einem finanziellen Zuschuss, so dass wir z. B. Musikern, die uns begleiten einen kleinen Betrag für ihre Auslagen zukommen lassen können.
Vielen Dank allen, die durch Ihre Spenden für den Förderkreis derartige Zuschüsse möglich machen.
Jutta Busch
Satzung des Förderkreises Kirchenmusik der Evangelischen Kirchengemeinde Bebra
Präambel
„Jauchzet dem Herrn, alle Welt, singet, rühmet und lobet! Mit Trompeten und Posaunen jauchzet vor dem Herrn, dem König.“ Psalm 98, 4.6
Seit der Gründung der Evangelischen Kirchengemeinde Bebra erklingt das Lob Gottes durch Gesang und Musik. Die Kirchenmusik dient dem Lob Gottes und der Erbauung und Freude der Menschen. Um die Kirchengemeinde in ihrem Dienst im kirchenmusikalischen Bereich zu unterstützen, wird ein Freundes- und Förderkreis gegründet.
§ 1 Zweck des Förderkreises
Zweck des Förderkreises ist es, die Kirchenmusik in der Ev. Kirchengemeinde Bebra zu pflegen und zu fördern. Dies betrifft insbesondere auch die Finanzierung der bestehenden kirchenmusikalischen Bereiche: Bandprojekte, Gospelchor, Flötenchor, Jungbläserarbeit, Kirchenchor, Orgelmusik und Posaunenchor sowie evt. neue Bereiche. Zweck ist es weiterhin, Menschen im Wirkungskreis der Kirchengemeinde für die Kirchenmusik zu interessieren, sie für eine ideelle und finanzielle Förderung zu gewinnen und ihnen die Möglichkeit einer beratenden Mitwirkung zu eröffnen. Dies erfolgt insbesondere durch: – die Werbung von weiteren Mitgliedern, – die zusätzliche Einwerbung von Spendengeldern – die Bereitstellung der nötigen finanziellen Mittel, um die Durchführung von kulturellen und kirchenmusikalischen Veranstaltungen in der Ev. Kirchengemeinde Bebra zu ermöglichen. – Öffentlichkeitsarbeit
§ 2 Rechtsstatus des Förderkreises
Der Förderkreis ist eine rechtlich unselbstständige Einrichtung der evangelischen Kirchengemeinde Bebra. Für die Zwecke des Förderkreises aufgebrachte Mittel sind für die in § 1 genannten Aufgaben der Kirchengemeinde zweckgebundene Sondermittel, die nur nach Maßgabe dieser Satzung verwandt werden dürfen. Für die Verwaltung sowie die Kassen- und Rechnungsführung der Sondermittel gelten die für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck maßgeblichen Kirchengesetze und Verwaltungsvorschriften.
§ 3 Mitwirkungsberechtigte im Förderkreis
Mitwirkungsberechtigt im Förderkreis ist jede natürliche oder juristische Person, die innerhalb eines Kalenderjahres den von der Förderkreisversammlung festgesetzten Betrag, mindestens 25,- Euro, für den in § 1 genannten Dienst spendet. Die Mitwirkungsberechtigung beginnt, wenn die Voraussetzungen nach Absatz 1 in einem laufenden Kalenderjahr erfüllt sind. Sie endet mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem erstmals die Voraussetzungen nach Absatz 1 nicht mehr erfüllt sind. Die Mitwirkungsberechtigten werden von den Spendenpflegern in einer Liste erfasst, die regelmäßig aktualisiert wird.
§ 4 Förderkreisversammlung
Die Mitwirkungsberechtigten nach § 3 werden jährlich mindestens einmal vom vorsitzenden Mitglied des Kirchenvorstandes in Absprache mit dem Förderkreissprecher/ Förderkreissprecherin zu einer Förderkreisversammlung einberufen. Der Kirchenvorstand berichtet der Förderkreisversammlung über die neueste Entwicklung des geförderten Dienstes, die weiteren Planungen in diesem Bereich und die Verwendung der Förderkreismittel. Ferner schlägt er weitere Verwendungsmöglichkeiten für die Förderkreismittel vor und gibt die Möglichkeit zu einer Aussprache. Die Förderkreisversammlung kann aus ihrer Mitte Anregungen für die weitere Arbeit geben. Sie kann dem Kirchenvorstand Maßnahmen zur Verwendung der Förderkreismittel vorschlagen. Ein Drittel der Förderkreismitglieder oder der/die Förderkreissprecher/in können unter Angabe der Gründe eine außerordentliche Mitgliederversammlung beim Kirchenvorstand beantragen.
§ 5 Vorstand des Förderkreises
Der Vorstand des Förderkreises setzt sich zusammen aus: -einem Förderkreissprecher / einer Förderkreissprecherin -einem stellvertretenden Förderkreissprecher / stellvertretender Förderkreissprecherin -1 Verantwortliche/r für Öffentlichkeitsarbeit – 1 Protokollführer/in -2 Spendenpfleger/innen die aus der Mitte der Förderkreisversammlung für jeweils zwei Jahre gewählt werden. Die Förderkreissprecher/innen sind in der Zeit zwischen den Versammlungen die Ansprechpartner/innen des Kirchenvorstandes in Angelegenheiten des Förderkreises. Sie können in Angelegenheiten betreffend den geförderten Dienst beratend zu Kirchenvorstandssitzungen eingeladen werden. Sie sollen über neue Entwicklungen im geförderten Bereich durch den Kirchenvorstand frühzeitig informiert werden. Sie sind berechtigt, Anträge im geförderten Bereich an den Kirchenvorstand zu stellen. Die Förderkreissprecher/innen berichten der Förderkreisversammlung regelmäßig über ihre Tätigkeit.
§ 6 Geschäftsordnung der Förderkreisversammlung
Den Vorsitz in der Förderkreisversammlung führt der/die Förderkreissprecher/in, bei seiner/ihrer Verhinderung der/die stellvertretende Förderkreissprecher/in. Die Förderkreisversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Berechtigten beschlussfähig. Bei Beschlussfassungen entscheidet die einfache Mehrheit der Stimmen. Empfehlungen zur Verwendung der Förderkreismittel bedürfen der Mehrheit der Anwesenden. Über die Förderkreisversammlung wird ein Beschlussprotokoll geführt, das von dem/der Protokollführer/in und vom Vorsitzenden / von der Vorsitzenden der Förderkreisversammlung zu unterzeichnen ist.
§ 7 Verwaltung und Verwendung der Förderkreismittel
Zur Verwaltung der Förderkreismittel wird mit Genehmigung des Landeskirchenamtes eine Sonderkasse der Kirchengemeinde eingerichtet, die von den Spendenpflegern / Spendenpflegerinnen des Förderkreises geführt und jährlich einmal mit Zustimmung des Zweckverbandsvorstandes vom Kirchenkreisamt für die Kirchenkreise Hersfeld und Rotenburg geprüft wird. Über die Verwendung der Förderkreismittel entscheidet der Kirchenvorstand unter Beachtung der Zweckbindung. Bei seiner Entscheidung soll er den Förderkreis vorher anhören.
§ 8 In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt mit der Genehmigung durch das Landeskirchenamt einen Tag nach der Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt in Kraft.
Bebra, den 24. März 2009, Pfarrer Johannes Nolte